(Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n.F. in Bezug auf das Körperschaftsteuerguthaben – Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens – Gleiche Zuteilung steuerlicher Lasten – Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Änderung bereits bestehender Übergangsvorschriften – Vertrauensschutz – Verfassungsgerichtliche Prüfung einer Rechtslage bei Zusammenwirken mehrerer Normen)
(Beschränkte Steuerpflicht der Überlassung von Rechten – Berücksichtigung von (Unter-)Lizenzgebühren als Ausgaben beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 1990/1997)