Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Ordnungshaft zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassenspflicht (§ 890 Abs 1 S 1 ZPO) gegen insolventen Vorstand einer insolventen AG – Verletzung von Art 2 Abs 2 GG möglich – Folgenabwägung