Armenischer Asylbewerber armenischer Volks- und christlicher Religionszugehörigkeit, Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes und Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten, Sprach- und Gehörlosigkeit
Es sind keine Bürgerkriegsauseinandersetzungen festzustellen, zudem liegt für den arbeitsfähigen Kläger trotz der Corona-Pandemie eine innerstaatliche Fluchtalternative vor (Nigeria)
Es sind keine Bürgerkriegsauseinandersetzungen festzustellen, zudem liegt für den arbeitsfähigen Kläger trotz der Corona-Pandemie eine innerstaatliche Fluchtalternative vor (Nigeria)