Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Sog. negatives Stimmgewicht bei Bundestagswahl – Sitzzuteilung nach alter Rechtslage gem BVerfGE 121, 266 bei Wahl zum 17. Deutschen Bundestag im Jahr 2009 noch hinzunehmen
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen – hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Substantiierung