Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anschließend in der Zivilgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren wegen Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren
Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen gem § 2 Abs 3 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes verfassungswidrig und nichtig – mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Landes (Art 71, Art 73 Abs 1 Nr 14 GG) – nach objektivem Regelungsgehalt keine bloße Teilentwidmung, mithin keine von Landeskompetenz umfasste Regelung des öffentlichen Sachenrechts
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin im Zusammenhang mit der Wahl des Bundeskanzlers erfolglos