Arbeitslosengeld II – Angemessenheit der Unterkunftskosten – Einpersonenhaushalt in München – fehlendes schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers – Überprüfung der Mietobergrenze durch das Gericht – Sachverständigengutachten – Auswertung einer Datenstichprobe eines qualifizierten Regressionsmietspiegels
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Aufhebung bzw Rücknahme von Leistungsbewilligungen für die Vergangenheit – Bestimmtheit – Einkommensberücksichtigung – Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung – Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs – angemessener Verteilzeitraum – Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Zuordnung zum Vermögen – Reduzierung der Erstattungsforderung
Kassenärztliche Vereinigung – Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – Ermächtigung zur Anpassung von Regelleistungsvolumina unter Sicherstellungsgesichtspunkten – besonderer Versorgungsbedarf – Praxisausrichtung
Sozialhilfe – Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern – örtliche Zuständigkeit für stationäre Leistungen – gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung – Teilnahme an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Bildungsmaßnahme mit angeschlossenem Internat
(Sozialhilfe – stationäre Eingliederungshilfe – Heranziehung zu den Kosten des in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalts nach § 92 Abs 1 S 2 SGB 12 – Zuständigkeit – Ermittlung des normativen Bedarfs – Bemessung der Höhe nach § 82 Abs 4 SGB 12 aF – kein Ermessen – weiterer notwendiger Lebensunterhalt – Barbetrag zur persönlichen Verfügung – Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – Kosten für Nahrungs- und Putzmittel bei Systemversagen – keine Verweisung auf Zivilrechtsstreit gegen Einrichtungsträger)
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen bei Bedarfsgemeinschaften – Ausnahmefälle – Berücksichtigung wirksamer vertraglicher Vereinbarungen bei Wohngemeinschaften
(Arbeitslosengeld II – Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung – Leistungen gem §§ 47, 51 ff StVollzG nach Haftentlassung – Einkommensberechnung – Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen – Berücksichtigung der Zweckbestimmung des § 51 StVollzG für das Überbrückungsgeld – früherer Zufluss und Nichtverteilung des gem StVollzG gezahlten Eigen- und Hausgeldes – Angemessenheit der Unterkunftskosten – selbst genutzte Eigentumswohnung – Neben- bzw Betriebskosten – Berücksichtigung von Jahresbeträgen im Monat ihrer Fälligkeit)