Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – selbst genutztes Hausgrundstück – unangemessene Größe eines Einfamilienhauses unter Einbeziehung der vermieteten Einliegerwohnung – Verwertbarkeit durch Verkauf – keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit oder besondere Härte – keine Gewährung eines Darlehens mangels dinglicher Sicherung
(Streitgegenstand – Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Tilgung eines Mietkautionsdarlehen – Unzulässigkeit der Aufrechnung nach § 51 SGB 1 oder analog § 23 Abs 1 S 3 SGB 2 – Unwirksamkeit der erwirkten Verzichtserklärung des Hilfebedürftigen – verfassungskonforme Auslegung)
(Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) – Leistungsbegrenzung bei unter Jobsharingbedingungen angestelltem Arzt in einem unterversorgten Gebiet – Bezugnahme auf das gesamte Leistungsvolumen des MVZ – Umsatzbeschränkung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 SGB 5 stellt keine Einschränkung von Beschäftigungsmöglichkeiten dar – Verfassungsmäßigkeit)
Medizinisches Versorgungszentrum – Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung – Verantwortlichkeit für die Auswahl und den Einsatz der Ärzte – Ausrichtung des Pflichtverstoßes und Prüfung der Verhältnismäßigkeit allein an dessen Pflichtenkreis und an dessen Grundrechtsschutz -Bewertung der Pflichtverletzung als gröblich – Wohlverhalten – Negativprognose – Nichtanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Vertragsärztliche Versorgung – Schiedsamt – Honorarvertrag für das Jahr 2009 – Vergütung der belegärztlichen Leistungen und Leistungen des ambulanten Operierens außerhalb der vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – Festsetzung von Zuschlägen zu den Orientierungswerten für einzelne Leistungen für das Jahr 2009 – Erweiterter Bewertungsausschuss – Bestimmung unterschiedlicher Honorarverteilungsquoten für einzelne Kassenärztliche Vereinigungen – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraumes
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung – Unwirtschaftlichkeit des Verordnungsverhaltens eines Vertragsarztes – Unabhängigkeit von der Beachtung der Frequenzvorgaben der Heilmittel-Richtlinien – Verordnung von Heilmitteln in ungerechtfertigt vielen Behandlungsfällen – Entscheidungsspielräume der Prüfgremien – gerichtliche Überprüfbarkeit – keine Verpflichtung zur Ermittlung der Gründe für unterdurchschnittliche Fallzahlen