Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei Unterhaltspflichten gegenüber neuem Ehegatten und nachehelich geborenen Kindern; Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Billigkeitsabwägung bei Gleichrangigkeit des geschiedenen und des neuen Ehegatten