Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der Kombination der Fächergruppen der Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften/Mathematik umfasst; Ausweitung des Bewerberfeldes ist nicht rechtfertigungsbedürftig
Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei Unterlassungsklage eines Dienstleistungsanbieters im Bereich des Factoring ärztlicher Honorarforderungen gegen die Verwendung eines seiner Kundenangebote für einen Preisvergleich – Kostenvergleich bei Honorarfactoring