Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: 15 Jahre) verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden bzgl der Erhebung des Rundfunkbeitrags – erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung gleichgelagerter Fälle (vgl Beschluss vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16) – Androhung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten
(Krankenversicherung – Kostenerstattung – Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB 5 – Anspruch auf Versorgung mit einer Brust- und Abdominalplastik sowie einer Liposuktion der Oberschenkel als Naturalleistung – Wirksamkeit einer fingierten Genehmigung)