Beiordnung eines Notanwalts: Zu vertretende Mandatsbeendigung bei gewünschtem Vortrag nicht entscheidungserheblicher Gesichtspunkte durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt
Zur Berücksichtigung der Abgeordnetenrechte (Art 38 Abs 1 S 2 GG) bei der Ausübung von Hausrecht und Polizeigewalt durch den Deutschen Bundestag (Art 40 Abs 2 S 1 GG) – polizeiliches Betreten der Büroräume eines Bundestagsabgeordneten zwecks Entfernung von “Plakatierungen” verletzt dessen Recht aus Art 38 Abs 1 S 2 GG (freie Mandatsausübung) – mangelnde Verhältnismäßigkeit der Maßnahme