Versagung von PKH bzw Beiordnung eines Rechtsanwalts für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG