Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung des Nichteinsatzes einer mitgeführten Waffe im Rahmen des Strafrahmens und der Strafzumessung
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstaten bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Strafverfahren: Nachholung einer vom Tatgericht ersichtlich übersehenen Einziehungsentscheidung durch das Revisionsgericht; Einwilligung in eine Körperverletzung; Ausschluss einer Rechtfertigung durch Einwilligung wegen Sittenwidrigkeit der Tat