Markenbeschwerdeverfahren – „Chino/Shino/SHINO“ – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr aus sonstigen Gründen
Markenbeschwerdeverfahren – „Gütegemeinschaft AutoBerufe Mehr Zukunft mit Zertifikat (Wort-Bild-Marke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis