Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende Benutzung einer Streitmarke im Inland bei reiner Durchfuhr entsprechend gekennzeichneter Waren und/oder entsprechender Kennzeichnung von Exportwaren; Löschung der Registereintragung für einen umfassenderen Oberbegriff im Warenverzeichnis – STAYER
Markenbeschwerdeverfahren – „PLAN B (Wort-Bild-Marke)/Plan B/Plan B (IR-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens