Markenbeschwerdeverfahren – „Bunte Zebras/ZEBRA“ – aus dem Rahmen fallende Wortkombination – Erzeugung eines kognitiven Konfliktes – keine Verkürzung auf einen Markenbestandteil – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und Dienstleistungsähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn