Markenbeschwerdeverfahren – „GOLDAX/Baader-Goldex (Gemeinschaftsmarke)“ – allenfalls sehr entfernte Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine assoziative Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „BULLI“ – zum Schutzhindernis der üblichen Bezeichnung: Begriff muss für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen selbst allgemein sprachgebräuchlich oder verkehrsüblich sein – einzelnes Modell eines Herstellers ist keine Ware im Sinne des Markengesetzes – keine übliche Bezeichnung – keine Schutzunfähigkeit aus sonstigen Gründen