Markenbeschwerdeverfahren – „grauschattiertes Rechteck mit weißer Umrandung und schwarzem Rahmen (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltebedürfnis
Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – zur Festsetzung des Gegenstandswerts bei Designs, die entweder unbenutzt sind oder bei denen sich zu Art und Umfang einer Benutzung keine Feststellungen treffen lassen
Nichtannahmebeschluss: Abschließende Entscheidung des BGH über markenrechtliche Rechtsbeschwerde anstelle einer Zurückverweisung gem § 89 Abs 4 MarkenG mit Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) vereinbar – zudem keine willkürliche Anmaßung von Kompetenzen der Tatsacheninstanz hinsichtlich der Bewertung demoskopischer Gutachten