Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren – zur Höhe des Gegenstandswertes im Falle unbenutzter Marken (hier: 50.000,- €) – zur Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern – zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren – Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr – nicht aufklärbare Verzögerung im Zahlungsverkehr der Bank – Tatsachenvortrag erst im Beschwerdeverfahren – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr