Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung bei verminderter Schuldfähigkeit; Strafverschärfende Berücksichtigung des unfreiwilligen Rücktritts vom Versuch
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht; Feststellung eines Hangs; kumulative Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung