Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung – Unwirtschaftlichkeit des Verordnungsverhaltens eines Vertragsarztes – Unabhängigkeit von der Beachtung der Frequenzvorgaben der Heilmittel-Richtlinien – Verordnung von Heilmitteln in ungerechtfertigt vielen Behandlungsfällen – Entscheidungsspielräume der Prüfgremien – gerichtliche Überprüfbarkeit – keine Verpflichtung zur Ermittlung der Gründe für unterdurchschnittliche Fallzahlen
Wirtschaftlichkeitsprüfung – Prüfgremien – Verpflichtung zur Aufklärung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- oder Verordnungsweise mit allen geeigneten und zulässigen Beweismitteln – Entscheidungsspielräume der Prüfgremien – Einschränkung – Gebot – Durchführung von effektiven Wirtschaftlichkeitsprüfungen – Durchführung – Einzelfallprüfung nach Durchschnittswerten
(Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Entscheidungserheblichkeit von Tatsachen – Verfassungsmäßigkeit von § 152 AO – Festsetzung und Bemessung von Verspätungszuschlägen – Keine Erinnerungspflicht vor Schätzung – Keine Verfassungswidrigkeit wegen denkbarer günstigerer Regelung)