Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen: Ziviles Hilfspersonal als geschützter Personenkreis; Begriff des Angriffs; funktionaler Zusammenhang zwischen Tat und bewaffnetem Konflikt; Entführung und Gefangenhaltung einer der Friedensmission angehörigen Person zum Zweck der Lösegelderpressung als Kriegsverbrechen
(§ 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA – Von der BRD gezahlte Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeit im Dienst der OSZE als Einnahmen gem. § 19 EStG)