Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig – Regelungen zur Wohnraumüberwachung, zur Online-Durchsuchung, zur Ortung von Mobilfunkendgeräten, zur Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung, zu Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten, zur Observation außerhalb der Wohnung sowie zur Informationsübermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz weithin unverhältnismäßig ieS – teilweise Fortgeltung nach Maßgabe des Tenors, längstens bis 31.07.2023
VerfGH Koblenz: Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig – Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Kreditaufnahme wegen einer Naturkatastrophe oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen nach Art 117 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a LV (juris: Verf RP) – insb zum Erfordernis eines Veranlassungszusammenhangs zwischen Notlage und Kreditaufnahme