Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ablehnung eines nicht hinreichend begründeten Wiedereinsetzungsantrags – Substantiierungsanforderungen umfassen Darlegungen zur Fristwahrung, mithin zum Zeitpunkt der Zustellung der angegriffenen Entscheidung
Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel (hier: zivilprozessuale Nichtzulassungsbeschwerde bei Streitwert unter Erwachsenheitssumme des § 26 Nr 8 S 1 EGZPO aF) hält Beschwerdefrist nicht offen