Sozialgerichtliches Verfahren – elektronischer Rechtsverkehr – sicherer Übermittlungsweg – Versendung eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte elektronische Signatur aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach – keine Identität des tatsächlichen Versenders mit der die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernehmenden Person – eingescannte Unterschrift als einfache Signatur
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche – Ablehnung von PKH mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung