Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA zur Außerkraftsetzung von § 68a Abs 5, §§ 303a bis 303f SGB V (juris: SGB 5) idF des Digitale-Versorgung-Gesetzes – Folgenabwägung – zwar gewichtige datenschutzrechtliche Bedenken – allerdings kein Nachteilseintritt unmittelbar durch Vollzug der angegriffenen Normen bzw kein irreversibler Nachteil
Verpflichtung zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen des Prozessgegners: Einstweilige Aussetzung der Vollziehung der vom Beschwerdegericht angeordneten Aufhebung des Geheimhaltungsbeschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren
Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner „Mietendeckels“ (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)