Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung einer psychisch erkrankten, in stationärer Behandlung befindlichen, nicht reisefähigen Person
Ablehnung des Erlasses einer eA: Vorliegen eines schweren Nachteils nicht hinreichend substantiiert dargelegt – hier: Vollstreckung eines zur Durchsetzung einer Unterlassungspflicht dienenden Ordnungsgeldbeschlusses – unzureichende Darlegung der Existenzbedrohung durch Ordnungsgeld iHv 10.000 Euro sowie der Unzumutbarkeit, den Unterlassenstitel einstweilen zu befolgen
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes – zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO