Beschwerde gegen eine Anordnung der Ermittlungsrichterin des BGH nach dem Untersuchungsausschutzgesetz: Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Aufnahme von Rundfunksendern in das Vermarktungsmodell eines Audiovermarkters – Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt, kein erheblicher Nachteil infolge der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: eA zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens unzulässig – Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses kein schwerer Nachteil