begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, Abstellen in Förderpraxis auf Zeitpunkt des Bezugs laut erweiterter Meldebescheinigung und nicht auf tatsächliche Nutzungsaufnahme zu Wohnzwecken, erweiterte Meldebescheinigung als taugliche Grundlage in der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, Verwaltungspraxis, kein Ermessensfehler, keine Willkür
Vertragsärztliche Versorgung – Pflicht zum Nachweis der fachlichen Fortbildung – Honorarkürzung bei Verletzung dieser Pflicht – Verfassungsmäßigkeit – Zulassungsentziehung auch bei unverschuldeter Pflichtverletzung