Gebotene Einzelfallbetrachtung bezüglich einer lebensbedrohlichen Situation für alleinerziehende Mütter in Nigeria wegen einer wirtschaftlich und sozial problematischen Lage
Herkunftsland: Tansania, Abschiebungsandrohung nach Italien, Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts an den EuGH vom 27. Juni 2017 zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen (1 C 26.16)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Scan2Net” – das Vorliegen des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Markenanmeldung ist zuverlässig festzustellen – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis