(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger – Umfang der Kostenerstattung – Anwendbarkeit des § 110 Abs 2 SGB 12)
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung – Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung