Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 34 Abs 2 AWG aF iVm § 33 Abs 1 AWG aF mit Art 103 Abs 2, Art 104 Abs 1 S 1 GG – unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit – Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der „erhebliche Gefährdung der auswärtigen Beziehungen“ anhand der Vorlagebegründung nicht nachvollziehbar
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlichen Substantiierungsmangels (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)