Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verweigerung der Zuziehung eines anwaltlichen Beistandes zur Zeugenvernehmung im Strafprozess
Sicherungsverwahrung: Hangtäterschaft bei Augenblicks- und Gelegenheitstaten; symptomatischer Zusammenhang; Verwertung von Vortaten nach Rückfallverjährung