Nichtannahmebeschluss: Zu Voraussetzungen und Inhalt eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Vorliegen einer erheblichen Straftat als Voraussetzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung nicht dargelegt