(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten – Anwendbarkeit des § 34 Abs 1 S 1 SGB 2 in der seit dem 1.4.2011 geltenden Fassung auf vorhergehende Lebenssachverhalte – Ausschluss durch Sanktionierung des Verhaltens nach den §§ 31 ff SGB 2 – Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen – Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Prozessunfähigkeit eines Beteiligten – Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters – keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens – absoluter Revisionsgrund