Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch unterzeichnete Abschrift der Berufungsbegründungsschrift aus einem Parallelverfahren
Zulassungsbedürftigkeit der Revision – Unbeachtlichkeit neuen Vortrags nach Fristablauf – Durchführung eines Erörterungstermins – Gleichzeitige Entscheidung in mehreren Parallelverfahren kein Verfahrensmangel