Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: “Blockupy Frankfurt” (Besetzung der Frankfurter Innenstadt zu Blockadezwecken) und Versammlungsfreiheit – kein Überwiegen der für Erlass der eA sprechenden Gründe im Rahmen der Folgenabwägung
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts – Verspätetes Erscheinen eines Richters zur mündlichen Verhandlung – Kein Rügeverlust bei Verzicht auf Geltendmachung des Verfahrensmangels
Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung – Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer – Direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz