(Strafbarkeit unbefugten Nachstellens: Voraussetzungen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung; Schuldunfähigkeit bei chronischer Schizophrenie; Unterbringungsanordnung im Revisionsverfahren; Gefahr einer schweren Störung des Rechtsfriedens als Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) – hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im “Kampf ums Recht” – verfehlte fachgerichtliche Auslegung als Tatsachenbehauptung statt als Meinungsäußerung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot bei grober Missachtung des Richtervorbehalts infolge der Verkennung einer Gefahr im Verzug bei der Anordnung der Wohnungsdurchsuchung