(Markenbeschwerdeverfahren – “WIPEOUT” – zur Zustellung im Ausland – zur öffentlichen Zustellung – zur Zustellung im Verfahren vor dem DPMA – keine wirksame Zustellung der Mitteilung nach § 53 Abs. 2 MarkenG – keine Heilung der Zustellungsmängel)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei behauptetem Verlust eines fristgebundenen Schriftsatzes auf dem Postweg; Hinweispflichten des Gerichts bei Lücken im Vorbringen; Vervollständigung unklarer oder ergänzungsbedürftiger Angaben mit der Rechtsbeschwerde