Markenbeschwerdeverfahren – “Geo Post (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/POST (Widerspruchsmarke zu 1])/Deutsche Post (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)/Deutsche Post (Widerspruchsmarke zu 3], Gemeinschaftswortmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung erforderliche Nachweise sind zur Begründung der erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht geeignet – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der gedanklichen Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – “MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH (Wort-Bild-Marke)/POST” – zur Kennzeichnungskraft – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung erforderliche Nachweise sind zur Begründung der erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht geeignet – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der gedanklichen Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde