Nichtannahme einer gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 09.11.2016 “über die Verlängerung und Erweiterung des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr” gerichteten, unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche (teilweise Wiederholung des ebenfalls offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Verfahren 2 BvR 865/17) in ursprünglicher Kammerbesetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung eines Rechtsanwalts gem § 185 StGB wegen Vergleichs einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht mit einem “Musikantenstadl” – Gegenstandswertfestsetzung