Im gerichtlichen Verfahren von Prozessbeteiligten vorgelegter Schriftsatz ist kein tauglicher Gegenstand einer Sperrerklärung; Mindestanforderungen an eine Rechtsmittelbegründung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines mit einem falschen Aktenzeichen bezeichneten vorbereitenden Schriftsatzes im Zivilprozess – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro