Nichtannahmebeschluss: Zugang zur Rechtsmittelinstanz als solcher keine Sache des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), sondern des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) sowie der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG infolge Nichtzulassung der sozialgerichtlichen Revision unzureichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen den Vollzug einer belastenden Maßnahme (§ 114 Abs 2 S 1 StVollzG) auch nach Vollziehung jener Maßnahme – hier: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von Eilrechtsschutz – jedoch prozessuale Überholung infolge stattgebender fachgerichtlicher Hauptsacheentscheidung