(Vertragsärztliche Versorgung – Berufsausübungsgemeinschaft – Auftrag zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten – keine Mitnahme des Versorgungsauftrags durch ein ausscheidendes Mitglied an einen neuen Standort – Voraussetzungen für sogenannte defensive Konkurrentenklage – Herstellung des Einvernehmens – hinreichende Auslastung bereits bestehender Praxen – Berufsfreiheit – Gemeinwohl – Rechtsgrundlagen für die Regelungen in § 2 Abs 7 BMV-Ä iVm Anl 9.1 BMV-Ä)
Vertragspsychotherapeut – Vergütung mit festen Punktwerten – Begrenzung der Leistungsmenge auf sogenannte zeitbezogene Kapazitätsgrenze – arztbezogene Berechnung der Kapazitätsgrenze – kein Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz