Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten – bereits kein Eingriff in Berufsfreiheit – mangels Willkür zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung von Zusatzleistungen des Herstellers und Preisnachlässen des Vertragshändlers unter Schmälerung seines Absatzrisikos