(Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit – Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF – Informationspflichten bei Regierungswechsel)
Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis eines Interessenverbandes: Annahme der unzureichenden finanziellen Ausstattung im Hinblick auf das realistische Prozesskostenrisiko; Rechtsmissbräuchlichkeit des dauerhaften selektiven Vorgehens gegen Nichtmitglieder – Glücksspielverband