(Nichtzulassungsbeschwerde – Prozesskostenhilfe – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren keine Teile des Gerichtsverfahrens iS von § 198 GVG)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine konkrete Einzelanweisung zur Ermöglichung einer zuverlässigen Gegenkontrolle durch den Rechtsanwalt