Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl diverser Punkte einer sitzungspolizeilichen Anordnung in einem Strafverfahren, ua zu Einlasskontrollen, Durchsuchungen sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen – mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Einlegung einer Beschwerde gem § 304 Abs 1 StPO – zudem Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wegen Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung – hier: Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ohne dass im fachgerichtlichen Verfahren Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) erhoben worden wäre.