Stattgebender Kammerbeschluss: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs 2 BVerfGG) nach Fristversäumnis aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung – Verstoß gegen Art 19 Abs 4 S 1 GG aufgrund sachlich nicht mehr vertretbarer Auslegung des Rechtsschutzbegehrens
Rücknahme eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO, Kostentragung des Antragsgegners wegen Verschuldens, Rechtsschein durch unzutreffende Anordnung des Sofortvollzugs bei einer Sicherungsmaßnahme nach § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO, Unzutreffender Hinweis zur