Vertragsärztliche Versorgung – Gemeinschaftspraxis – Verordnung von Sprechstundenbedarf in unzulässiger Weise – Wirtschaftlichkeitsprüfung – Anerkennung von Vertrauensschutz – Haftung für Verpflichtungen der Gemeinschaftspraxis
Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit – verspätetes Umformulieren der Rechtsfrage – Ermittlung der untergeordneten Bedeutung eines zum Aufenthalt von Menschen geeigneten Bauwerks